Digitale Barrierefreiheit: Wie Sie Ihr Intranet und die digitalen Angebote erreichbar machen
Digitale Barrierefreiheit: Wie Sie Ihr Intranet und die digitalen Angebote erreichbar machen
Ihre digitalen Angebote? Betrachten Sie diese aus dem Blickwinkel der Zugänglichkeit: Sie wollen, dass Ihre Website allen Lesenden zugänglich ist und dazu möchten Sie noch die Tür zum Verstehen öffnen. Denn was sind Ihre Informationen und Angebot wert, wenn diese weder verfügbar noch verständlich sind? Insbesondere in einer zunehmend digital lebenden Gesellschaft, die häufig im World Wide Web kommuniziert und im Unternehmen auf die digitale Ablage zurückgreift, können Barrieren mit Schwellen versehen werden.
Die Bedeutung von digitaler Barrierefreiheit
Digitale Angebote für alle nutzbar und verständlich machen, das ist die grundlegende Bedeutung von digitaler Barrierefreiheit. Zu diesen digitalen Angeboten zählen das Internet im Allgemeinen, Ihre Unternehmenswebsite und Ihr Intranet. Für digitale Angebote wird übergeordnet der Begriff "Website" genutzt und diese Angebote umfassen alles, was Ihnen als Unternehmen wichtig ist:
- Websites
- mobile Anwendungen
- elektronische Dokumente
- Websites in einem Intranet oder Extranet
- elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe
- alle Informationstechniken wie Software und grafische Programmoberflächen
Aber das Internet steht doch allen zur Verfügung? Für einen Teil der Bevölkerung entspricht das der Realität. Gleichwohl erlebt jeder Mensch täglich eine andere Form von Realität. Die Realität von Menschen mit Behinderungen wird durch Richtlinien zur Barrierefreiheit in die Gestaltung und Bereitstellung einer Website und des Firmen Intranets integriert.
Weshalb digitale Barrierefreiheit wichtig ist - und für wen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die Antwort der Bundesrepublik Deutschland auf die Forderung nach barrierefreien, digitalen Angeboten für Menschen mit Behinderungen. Für öffentliche Institutionen ist die Umsetzungspflicht bereits seit 2018 bindend, mit schrittweisen Anpassungen über die vergangenen Jahre. Das BFSG wiederum tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und zielt auf weitere Produkte und Dienstleistungen von Unternehmensseite ab. Für Unternehmen der freien Marktwirtschaft ist die Umsetzung von Belang, denn jede Person sollte den eigenen Kommunikations- und Informationsbedarf decken können. Menschen ohne oder mit eingeschränktem Sehvermögen sind auf audio-/audio-visuelle Inhalte angewiesen, Menschen mit geringer Literalität (geringes Lese- und Schreibverständnis) wiederum auf einfache Sprache und logische Darstellungen. Auch ältere Personen oder Menschen mit Sprachbarrieren aufgrund einer anderen Erstsprache profitieren von einer barrierefreien Gestaltung von Websites.
Hinsichtlich des unternehmerischen Erfolges und der internen, sozialen Teilhabe ist es sogar zwingend erforderlich, dass alles Erwerbstätigen gleichermaßen auf das Unternehmensangebote zugreifen können. Zu diesem Angebot zählt auch, relevante Informationen von zuhause oder am Arbeitsplatz abrufen und verarbeiten zu können.
Vorteile eines barrierefreien Intranets
Was Sie oder das Unternehmen, in dem Sie tätig sind in den nächsten Jahren in Inklusionsmaßnahmen investiert, lässt die Gesellschaft als Ganzes und Menschen, die auf barrierefreie Angebote angewiesen sind, profitieren. Außerdem schont eine zeitnahe und strukturierte Umsetzung entsprechender Maßnahmen die Personen in den Unternehmen, die mit der Aus- und Durchführung betraut werden. Summiert bedeutet dies für Websites und Intranets:
- Verfügbarkeit und soziale Teilhabe
- Mehrsprachigkeit oder einfache Übersetzung von Inhalten
- Nutzung des (internen) digitalen Angebotes
- Verbesserung der Verständlichkeit für alle Beteiligten
- Schonung von (personellen) Ressourcen bei inkrementeller Umsetzung
- Höheres Ranking in den Google-Ergebnissen (SEO)
Eine derartige Umstellung der internen Prozesse (auch des Intranets) ist eine umfassende und inhaltlich wie grafisch beträchtliche Veränderung – wem bei diesen Worten der Begriff „Change-Management“ in den Ohren klingelt, tut gut daran, dieser Melodie Beachtung zu schenken.
Wann ein Intranet erfolgreich barrierefrei gestaltet ist
Ihr Intranet ist erfolgreich barrierefrei, wenn es von allen Personen genutzt werden kann und genutzt werden möchte. Die Europäische Union bietet Richtlinien für barrierefreie Software an, unter anderem die umfangreiche Verordnung der Bundesstelle für Informationstechnik, die "Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung" (BITV). Diese stützt sich auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Die Verordnung gilt für alle öffentlich zugänglichen Webseiten der Bundesverwaltung und ist Richtlinie zur praktischen Umsetzung von Barrierefreiheit bei Webseiten und Webanwendungen.
Die BITV umfasst 12 Richtlinien für barrierefreie Software. Untergliedert sind diese Richtlinien in vier Prinzipien:
- Verständlichkeit
- Übersichtlich, intuitiv, vorhersehbar und beständig
- Hilfestellung bei Eingabefeldern
- Lesbarkeit von Inhalten
- Schriftgröße mind. 16px
- Zeilenabstand 1,5pt
- Absatzabstand mind. 1,5x größer als Zeilenabstand
- Wortabstand mind. mit dem 0,12-fachhen der Schriftgröße
- Verwendung einfacher Sprache durch serifenlose Schriftarten
- Websites (Intranets) vorhersehbar und logisch gestalten
- Wahrnehmbarkeit
- Verwendung von Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte (Grafiken, Animationen, Videos)
- Skalierbarkeit von Texten oder Formen ohne eine Verzerrung der Gesamtdarstellung
- Starke Kontraste unter Berücksichtigung von Farbschwächen
- Korrekte und folgerichtige Semantik
- Bedienbarkeit
- Alle Funktionen einer Website sind mit der Tastatur erreichbar oder bedienbar
- Kurze und aussagekräftige Seitentitel
- Die Reihenfolge ist logisch und der Tastaturfokus immer deutlich sichtbar
- "Skip to main"-Links oder "Skip-Navigation-Links" bereitstellen
- Robustheit
- Websites bestmöglich ohne Stylesheet anlegen
- Folgerichtige semantische HTML-Elementstrukturen für den Inhalt
- Optimierung auf eine Vielzahl von Benutzeragenten und assistierenden Techniken (Screenreadern)
- Optimierung für multiple Ausgabemedien (Responsive Design): Desktop- und Mobil-Version
Die vier Prinzipien umfassen weitere Umsetzungsmöglichkeiten zur Gestaltung und Bereitstellung einer barrierefreien Website und eines barrierefreien Intranets. Der Erfüllungsgrad von barrierefreien digitalen Angeboten ist in drei Stufen gegliedert: A, AA, AAA und definiert den Grad der Barrierefreiheit. Anhand des Erfüllungsgrades können Sie die Barrierefreiheit Ihrer Websites inkl. des Intranet evaluieren.
Mit dem Portal-Baukasten von Jalios können Sie die Portlets der Nutzenden individuell konfigurieren. Die Voreinstellungen beinhalten für die übergreifende Nutzung ein Skin für Portalkästen mit Anzeigenvorlagen: Hier können Sie statische Bildelemente, Bilder als Karussell oder Tabellen als Standardeinstellung festlegen. Die umfassende Barrierefreiheit konfiguriert Jalios gerne gemeinsam mit Ihnen - spezifisch auf Sie, Ihre Arbeitnehmenden und das Unternehmen zugeschnitten. Außerdem: Administratoren und Inhaltsverantwortliche haben im Bearbeitungsmodus die Möglichkeit, Umsetzungen zu Schriftgrößen oder Kontrasteinstellungen ohne IT-Kenntnisse für sich und andere durchzuführen.
Sie sind noch auf der Suche nach einem barrierefreien Intranet? Jalios macht’s möglich. Möchten Sie mehr über ein barrierefreies Intranetportal mit Jalios wissen? Dann kontaktieren Sie uns.